Wenn euer Fahrzeug folgende Kriterien erfüllt :
1. Erstzulassung zwischen 05.11.08 und 30.06.09
2. Steuerlich erfasst als PkW (damit ist nicht die Zulassung gemeint, sondern das was im Steuerbescheid steht ! ob VKP,ZM,LOF, ist hier unwichtig )
Dann wird euer Fahrzeug erstmal vom Berechnungssystem des Finanzamtes als PKW mit ungünstigster Emissionsklasse nach alter Regelung behandelt .
Das heißt :
25,36 € je angefangene 100 ccm Hubraum
750 ccm = 8 x 25,36 € = 202 €
Das ist aber falsch
Das Finanzamt ist verpflichtet zu prüfen ob eine Einstufung nach neuer Regelung nicht günstiger wäre.
Würde es auch tun, leider sind die Emissionsklassen für Fahrzeuge die in oben genannten Zeiträumen erstmals zugelassen wurden von den Zulassungstellen in der Regel nicht an die Finanzämter übermittelt worden.
Somit kann das Programm eine "Günstigerprüfung" nicht errechnen.
Bei übertragener Emissionsklasse kann das Programm eine "Günstigerprüfung" durchführen und kommt zu dem Ergebnis :
750 ccm = 8 x 2,00 € = 16,00 €
kleiner Unterschied, oder ?
Habt Ihr einen solchen Bescheid bekommen, habt Ihr nach Erhalt einen Monat Zeit Einspruch einzulegen.
Diese Regelung der Besteuerung gillt noch bis 2013 .
Um Fragen vorzubeuggen :
Ist euer Fahrzeug vor dem 5.11.08 erstmalig zugelassen, habt Ihr Pech gehabt, es erfolgt eine Besteuerung nach alter Regel
Ist euer Fahrzeug nach dem 30.06.09 erstmalig zugelassen wurde die Klasse übermittelt und ihr werdet automatisch nach der neen regel besteuert.
Fällt euer Fahrzeug in den Zeitraum und Ihr habt überwiesen, auch Pech gehabt, es sei denn Ihr beschäftigt euch mal mit dem Thema " In Treu und Glauben", aber dazu braucht`s eine Rechtsberatung
Bitte mal PN an mich wenn ein solcher fall bei euch auftritt, nur Interessehalber, für meine Statistik sozusagen![]()





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